BDR Hauptstadtforum und Präsidiumssitzung in Berlin

29. April 2026

    Am 20.04.2026 fanden in Berlin das BDR Hauptstadtforum, unter dem Motto "Betreuung – Schutzschirm für Betroffene?" und die jährliche Frühjahrstagung des Präsidiums statt.

     

    Zwischen Selbstbestimmung und Verantwortung: Funktioniert die Reform?

    Die rechtliche Betreuung in Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten einen tiefgreifenden Wandel durchlaufen – von der früheren Entmündigung hin zu einem modernen Verständnis, das die Selbstbestimmung der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum Jahr 2023 wurde dieser Paradigmenwechsel weiter gestärkt. Doch wie funktioniert dieses neue System in der Praxis? Genau dieser Frage widmete sich die Podiumsdiskussion des BDR-Hauptstadtforums in diesem Jahr „Betreuung – Schutzschirm für Betroffene“.

    Vom Fürsorgegedanken zur Selbstbestimmung

    Die Reform steht für einen klaren Leitgedanken: Der „Wille und Wunsch“ der betreuten Person ist handlungsleitend. Es zeigt sich, dass die Umsetzung dessen mindestens als komplex einzuordnen ist.

    Die Berufsbetreuerin Frau Fitzmann von der Caritas betonte, dass der Fokus auf Selbstbestimmung in der Praxis bereits viel bewirke. Viele Betreuungen funktionierten gut, insbesondere dort, wo eng mit den Betroffenen gearbeitet werde. Ihr Wunsch sei jedoch, diesen Ansatz noch stärker in andere Berufsgruppen – etwa die Ärzteschaft – zu tragen. Auch die Beratung ehrenamtlicher Betreuer bleibe ein zentraler Baustein, bei dem Gerichte und Rechtspfleger weiterhin eine wichtige und vertiefende Rolle spielen können.

     

    Herausforderungen in der gerichtlichen Praxis

    Frau Löhr, die an der Entwicklung der Reform beteiligt war, schilderte die Umsetzung aus richterlicher Sicht. Die anfängliche Aufbruchsstimmung sei einer realistischeren Einschätzung gewichen: Die Reform sei richtig und wichtig, doch nicht alle Beteiligten könnten gleichermaßen schnell „mitgenommen“ werden.

    Besonders im Bereich der gerichtlichen Aufsicht habe ein Umdenken stattgefunden. Es gehe nicht mehr darum, jeden einzelnen ausgegebenen Cent zu kontrollieren, sondern vielmehr darum, die Verwendung des Vermögens im Sinne der betreuten Person zu bewerten. Diese Schwerpunktverlagerung stelle neue Anforderungen an die Praxis und verlange differenzierte Entscheidungen.

    Sicht der Rechtspfleger: Fortschritte und offene Fragen

    Auch aus Sicht der Rechtspflege gibt es sowohl positive Entwicklungen als auch weiterhin bestehende Herausforderungen. Frau Fuhs, stellvertretende Vorsitzende der BDR-Bundesleitung hob hervor, dass insbesondere die gesetzlich normierten Anforderungen an den Jahresbericht sinnvoll und praxistauglich seien. Ebenso habe die Reform der Schlussrechnung zu mehr Klarheit beigetragen.

    Problematisch bleibe jedoch die praktische Umsetzung des Leitbildes „Wunsch und Wille“. Gerade der sogenannte „mutmaßliche Wille“ erfordere häufig eine aufwendige Rekonstruktion – nicht selten eine Art „Detektivarbeit“. Hier bestehe aus Sicht der Praxis weiterhin Nachbesserungsbedarf.

     

    Politische Perspektiven und strukturelle Grenzen

    Helge Limburg unterstrich, dass die Orientierung am Wunsch und Willen der Betroffenen grundsätzlich der richtige Ansatz sei. Gleichzeitig verwies er – ebenso wie sämtliche Beteiligten der Diskussion auf strukturelle Probleme: zu wenig Personal, steigende Fallzahlen und begrenzte Zeitressourcen bei schleppender und nicht zielgerichteter Digitalisierung.

    Frau Schnellenbach aus dem Bundesministerium für Justiz machte deutlich, dass die Reform in enger Abstimmung mit der Praxis entwickelt worden sei. Viele Akteure hätten intensiv zusammengearbeitet, was zunächst zu großer Euphorie geführt habe. Die Ernüchterung heute liege weniger an der Reform selbst als vielmehr an den Rahmenbedingungen, die deren Umsetzung erschweren.

    Mehr Selbstbestimmung – mehr Risiko?

    Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, ob mehr Selbstbestimmung auch mehr Risiko bedeutet. Die Antwort fiel differenziert aus: Ja, mehr Freiheit könne auch Fehlentscheidungen beinhalten. Gleichzeitig bedeute dies aber auch mehr Verantwortung – sowohl für die Betroffenen als auch für die betreuenden und kontrollierenden Stellen.

    Kontrovers diskutiert wurde zudem die Frage, ob Menschen mit geringerem Vermögen weniger schützenswert seien. Frau Fuhs vom BDR positionierte sich hier klar gegen entsprechende Überlegungen und warnte vor einer möglichen „Zwei-Klassen-Betreuung“. Die Rechtspflege verstehe sich als Aufsichtsorgan, das allen Betroffenen gleichermaßen verpflichtet sei.

     

    Blick in die Zukunft

    Die Evaluation der Reform ist über einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt und erfolgt fortlaufend. Erste Entwicklungen zeigen, dass sich für die Betroffenen bereits spürbare Verbesserungen ergeben haben – ganz im Sinne des Veranstaltungstitels als „Schutzschirm“.

    Gleichzeitig bleibt deutlich: Ohne ausreichende personelle und strukturelle Ressourcen bei allen beteiligten Diensten drohen die ambitionierten Ziele der Reform ins Leere zu laufen. Digitalisierung, Personalgewinnung und effiziente Arbeitsstrukturen werden daher entscheidend sein, um die Selbstbestimmung der Betroffenen nachhaltig zu sichern.

    Ein Blick in die Praxis – etwa bei der Caritas – zeigt zudem, dass sich die Zielgruppe verändert: Mit einem Durchschnittsalter von etwa 31 Jahren und einem hohen Anteil psychisch erkrankter Menschen stellen sich neue Anforderungen an Betreuung und Unterstützung.

     

    Fazit

    Die Reform des Betreuungsrechts ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Sie funktioniert – aber nicht ohne Einschränkungen. Die Praxis zeigt: Der „Schutzschirm“ spannt sich auf, doch seine Tragfähigkeit hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen ab.

    Gerichte, Rechtspfleger, Betreuer und Politik stehen gleichermaßen in der Verantwortung, diesen Prozess weiterzuentwickeln und die Balance zwischen Freiheit und Schutz dauerhaft zu gewährleisten.

    Die Podiumsdiskussion wurde erneut von Frau von Schwanenflügel in interessanter Art und Weise geleitet. Wir freuen uns auf das Hauptstadtforum im nächsten Jahr und laden unsere Mitglieder bereits heute herzlich dazu ein. 

    Falls Sie bis zu dieser Stelle weitergelesen haben und nun auch einmal an einer Veranstaltung des BDR interessiert sind – sprechen Sie uns einfach an, wir haben noch sehr spannende Themen in diesem Jahr geplant – von Bad Boll bis zum bundesweiten Rechtspflegertag und diverser Fortbildungsveranstaltungen ist alles dabei. 

     

    Euer Vorstand.

    (Text: Christoph Stammer)