Bund Deutscher Rechtspfleger Sachsen-Anhalt e.V.
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Rechtsschutz

Der BDR Sachsen-Anhalt e. V. gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz über den Dachverband dbb - Beamtenbund und Tarifunion.

Nachfolgend sind die geplanten Termine für die Rechtsberatungen des dbb sachsen-anhalts im Jahr 2023 ersichtlich. Eine vorherige Anmeldung beim dbb ist notwendig - die Termine sind zusätzlich auf der Seite des dbb veröffentlicht.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Der Rechtsschutz des DBB ist grundsätzlich subsidiär. Soweit ein Anspruch auf Rechtsschutzgewährung durch Dritte besteht, insbesondere durch eine Rechtsschutzversicherung des Einzelmitgliedes oder durch den Dienstherrn/Arbeitgeber des Einzelmitgliedes, so kann das Einzelmitglied im Ausnahmefall darauf verwiesen werden, diesen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Wie erhalte ich Rechtsschutz?

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus.

Wenden Sie sich mit dem ausgefüllten Formular samt Anlagen bitte direkt an den Rechtsschutzbeauftragten des BDR Sachsen-Anhalt e.V. und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz.

Der Rechtsschutzantrag ist zu übersenden an:


       A)    Bund Deutscher Rechtspfleger Sachsen-Anhalt e. V.                                                                  
                Nedlitzer Straße 3                                                                                                         
                39114 Magdeburg     

                oder                     

       B)     post(at)bdr-st.de 

Ihr Rechtsschutzbeauftragter vermittelt Ihnen dann - unter Bestätigung der Mitgliedschaft - zeitnah den Kontakt zum zuständigen Dienstleistungszentrum-Ost des dbb.

Welche Unterlagen sind noch erforderlich?

Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens des BDR Sachsen-Anhalt e. V. entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung und direkte Kontaktaufnahme zum Antragsteller.