Bund Deutscher Rechtspfleger Sachsen-Anhalt e.V.
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Neuer Vorstand gewählt; Ziele beschlossen.

08. Dezember 2023

Am 30.11.2023 fand nach mehrmonatiger Vorbereitung der 9. Rechtspflegertag des BDR Sachsen-Anhalt e. V. in Halle (Saale) statt.

 

Der Vorstand konnte zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus allen Ecken und Enden unseres schönen Bundeslandes im DORMERO Kongresszentrum in Halle (Saale) begrüßen.

Zur Einordnung der Bedeutung dieser Veranstaltung sei auf die Satzung des Verbandes verwiesen. Diese sieht den Rechtspflegertag und den Vorstand als die höchsten Organe des BDR Sachsen-Anhalt an. Allen am Rechtspflegertag teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen kam als Delegierten die Aufgabe zu, die Ausrichtung des Verbandes mittels Beschlussfassungen für die nächsten vier Jahre vorzunehmen. Weitere Kernaufgabe eines Rechtspflegertages ist die Entlastung und die anschließende Neuwahl des Vorstands.

Bevor die Delegierten in die thematische Arbeit eingestiegen und über die Anträge an den Rechtspflegertag abstimmten und diskutierten erfolgten die Tätigkeitsnachweise in Form des Geschäfts- und Kassenberichts, sowie die Entlastung des bisherigen Vorstands. Bei der anschließenden Neuwahl ergaben sich keine Überraschungen, sondern vielmehr nur Veränderungen. Die bisherigen Vorstandsmitglieder erklärten sich zur Übernahme der Vorstandsposten für die nächsten vier Jahre bereit und stellten sich geschlossen abermals zur Wahl. Eine kleine Veränderung ergab sich hierbei in der Gestalt, dass der Verband künftig durch einen oder zwei Vorsitzende geleitet werden kann. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Satzung wurde durch die Delegierten einstimmig beschlossen.

Christoph Stammer und Georg Schreiber wurden jeweils in das Amt des Vorsitzenden gewählt. Sibylle Hertel und Felix Berndt wurden als weitere Vorstandsmitglieder erneut durch Wahl bestätigt. Der BDR Sachsen-Anhalt wird damit in der nächsten Legislaturperiode von zwei Vorsitzenden geleitet.

Die Satzung des BDR Sachsen-Anhalt sieht eine maximale Besetzung des Vorstands mit sechs Personen vor. Zwei weitere Kolleginnen oder Kollegen könnten die Arbeit des Vorstands unterstützen. An dieser Stelle möchten wir nochmals aktiv bei unseren Mitgliedern für eine Mitarbeit im Vorstand werben. Diese abwechslungsreiche und interessante, ehrenamtliche Tätigkeit kann einen Mehrwert für jeden einzelnen Rechtspfleger darstellen. Der berühmte Blick über den Tellerrand hinaus kann jedem Interessierten neue Perspektiven ermöglichen.

Nach der Wahl des Vorstands ging es unmittelbar in die thematische Arbeit und es folgten die Beschlussfassungen über die Anträge.

Die Anträge, welche an den Rechtspflegertag gestellt wurden, sind der Tagungsordnung zu entnehmen.

Die künftige Ausrichtung lässt sich durch die eingereichten Anträge erkennen. Darunter gibt es ein paar neue Zielvorstellungen aber auch einige bereits bekannte Schnittmengen zu der Ausrichtung des BDR-Bundesverbands und des 8. vergangenen Rechtspflegertages.

 

Dass ein Plan bzw. eine Ausrichtung auch von der Realität überholt werden kann und sich demzufolge stetig an die gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen hat beschrieb der Vorstandsvorsitzende Christoph Stammer in seiner Eröffnungsrede mit Verweis auf die Pandemie und die im letzten Jahr noch heiß diskutierte Energiemangellage. Zwei der auf dem 8. Rechtspflegertag beschlossenen Anträge finden sich daher zum Teil nur leicht verändert erneut in der Tagesordnung wieder.

 

Die Anträge an den 9. Rechtspflegertag wurden rege und konstruktiv von den Delegierten diskutiert und auch an der einen oder anderen Stelle nachjustiert und sinnvoll erweitert. Wir bedanken uns für den gewinnbringenden Austausch bei allen Delegierten – genau so haben wir uns die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anträgen auf einem Rechtspflegertag gewünscht! Alle an den Rechtspflegertag gestellten Anträge wurden beschlossen und haben die Verbandsarbeit für die nächsten vier Jahre auf ein solides Fundament gestellt.

 

Manche Anträge mögen kühn wirken, jedoch ist eine Stärkung des Berufsstands der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nur dann zu erreichen, wenn wir als Verband ambitionierte Forderungen an die Politik und unseren Dienstherrn stellen. Konstruktiv, ziel- und zukunftsorientiert wollen wir als Vorstand in den nächsten vier Jahren für die Belange der Justiz und für die Interessen aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Land Sachsen-Anhalt eintreten.

 

Als Abschluss des internen Teils folgte die Beschlussfassung über die Ernennung des langjährigen Vorsitzenden Matthias Urich zum Ehrenvorsitzenden des BDR Sachsen-Anhalt. Der Antrag wurde von den Delegierten einstimmig beschlossen. Leider konnte Matthias Urich krankheitsbedingt seine Ehrenurkunde nicht persönlich in Empfang nehmen, sondern wurde durch seine Frau Kathrin Urich, ebenfalls Rechtspflegerin, vertreten. In seinem Namen verlas sie die Dankesrede von Matthias. Ihm gebührt an dieser Stelle nochmals der Dank seiner ehemaligen Vorstandsmitglieder und des gesamten Verbandes für die geleistete Arbeit in all den Jahren.

 

Nachdem der interne Teil über die Bühne gebracht wurde, hatten sich alle Delegierten die Mittagspause wohlverdient.

 

Am Mittagsbuffet konnten neue Kräfte gesammelt werden und auch die eine oder andere Diskussion über die vergangenen drei Stunden und die zukünftigen Herausforderungen wird es wohl gegeben haben.

 

Ab 14:00 Uhr schloss sich der öffentliche Teil des Rechtspflegertages an.

 

Die Podiumsdiskussion unter dem Motto „Sachsen-Anhalts Rechtspfleger im Jahr 2030 – ein Ausblick“ konnte nicht in der ursprünglich geplanten Zusammensetzung der Diskutanten stattfinden. Für die zu unserem Bedauern kurzfristig verhinderte Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Frau Franziska Weidinger war Herr Staatssekretär Steffen Eckold kurzfristig eingesprungen. Herr Guido Kosmehl von der FDP-Fraktion erklärte sich als kurzfristigen Ersatz für den verhinderten Rüdiger Erben von der SPD-Fraktion bereit. Als weitere Teilnehmer fanden sich der IT-Leiter des Hanseatischen OLG und der Hamburger Amtsgerichte Herr Florian Strunk und der BDR-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Justiz Sachsen-Anhalt Herr Mario Blödtner auf dem Podium ein.

 

Unter den Podiumsdiskutanten entfaltete sich eine lebhafte Diskussion vor allem zu den Themenschwerpunkten Digitalisierung der Justiz in Sachsen-Anhalt und der Nachwuchsgewinnung. Eine sehr gute Bestätigung der eigenen internen Ausrichtung des BDR-Sachsen-Anhalts im ersten Teil des Rechtspfelgertages. Als Moderator der Veranstaltung konnten wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser von der Kanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK aus München gewinnen, welcher die Diskussion in seiner gewohnt charmanten und direkten Art leitete, sodass auch eine gewisse Dynamik mit kritischen und stets fachlich fundierten Nachfragen in der Gesprächsrunde nicht fehlte.

 

Abschließend konnten die anwesenden Mitglieder und geladenen Gäste Fragen an die Diskutanten richten. Die teilnehmenden Vertreter der Landespolitik sicherten zu, die Anregungen und auch Kritikpunkte mit in den politischen Raum zu nehmen und weiter mit dem Vorstand des BDR Sachsen-Anhalt zusammen an Lösungen und Strategien für die anstehenden Aufgaben zu arbeiten.

 

Unser herzliches Dankeschön gilt den Teilnehmern der Podiumsdiskussion und allen teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen, die als Delegierte diesen Rechtspflegertag mit Leben gefüllt haben. Alle zusammen haben den 9. Rechtspflegertag zu einem Erfolg werden lassen.

 

Euer Vorstand